Bildungsgutschein
Maßnahme zertifiziert durch die Agentur für Arbeit (AZAV)
Meilenstein in der alternativen Bildungsszene!
Die „HerausBildung für Lernbegleiter und Lernbegleiterinnen an freien, aktiven Schulen“ ist zugelassen als „Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung“ d.h. besonders für Arbeitslose oder berufliche Quereinsteiger kann sie vollständig finanziert werden oder z.B. für solche, die nur befristete Verträge haben und mit der Weiterbildung eine feste Einstellung bekommen würden.
Für diejenigen, die einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, bedeutet es, dass Sie für diese Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt alle Kosten erstattet bekommen: die Kosten der Teilnahme incl. Kosten der Unterkunft und der Verpflegung, sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen.
Bitte wenden Sie sich an das für sie zuständige Arbeitsamt (Sie benötigen für die Beantragung auf jeden Fall einen persönlichen Termin mit einem Sachbearbeiter) und informieren sie uns, dass sie die Finanzierung der HerausBildung über einen Bildungsgutschein versuchen wollen.
Bei Fragen sprecht uns an: kontakt@LernenvonInnen-DieAkademie.de
Finanzielle Förderung der HerausBildung
Die HerausBildung ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen, gemäß: Sozialgesetzbuch (SGB)
SGB III § 81 Absatz 4
SGB III § 82 Absatz 3
SGB II § 16 Abs. 1
Zulassungszeitraum: 30.09.2019 bis 29.09.2022
Träger der Weiterbildungsmaßnahme:
Schloss Tempelhof e.V. | Tempelhof 3 | 74594 Kreßberg
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des dritten Kapitels SGB III.
Zulassungszeitraum: 25.06.2019 bis 07.04.2024
Zugelassen durch: SocialCert GmbH | Lindwurmstr. 41-43 | 80337 München