„Lebensprozesse: … Jeder Organismus enthält sein eigenes artspezifisches Entwicklungsprogramm, einschließlich der Möglichkeit zu neuartiger Interaktion mit seiner Umwelt. Allerdings kann jeder Organismus sein Potential nur dann entfalten, wenn er seinen Entwicklungsbedürfnissen entsprechende Umgebung vorfindet. Für den Menschen bedeutet dies, dass sich auch echte Entscheidungskraft, Kreativität, Intelligenz und soziales Verhalten ganz natürlich entwickeln, wenn die Umgebung diese Möglichkeit nicht verhindert.“ Rebeca Wild
Unsere offenen Module sind Teil der HerausBildung LernBegleitung und lassen dich in ein konkretes Thema eintauchen. Du nimmst dafür als Gast an der laufenden HerausBildung teil.
Zeit und Ort
Die Module beginnen jeweils donnerstags um 15:00 Uhr und enden sonntags um 13:00 Uhr.
Sie finden im Seminarhaus der Lebensgemeinschaft Tempelhof in Kreßberg statt: Tempelhof 3 | 74594 Kreßberg
Kosten
Die Gebühren für die Teilnahme an den offenen Modulen betragen jeweils 600,00 Euro. Nicht enthalten in den Gebühren sind Anreise, Übernachtung und Verpflegung. Hierfür ist die separate Anmeldung am Seminarhaus notwendig.
Für die Gebühr und die Unterkunft können Bildungsgutscheine bei der Arbeitsagentur angefragt werden.
Die HerausBildung Lernbegleitung ist zugelassen als „Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung“ (AZAV zertifiziert durch die Agentur für Arbeit). Für Arbeitslose oder berufliche Quereinsteiger kann sie vollständig finanziert werden oder z.B. für solche, die nur befristete Verträge haben und mit der Weiterbildung eine feste Einstellung bekommen würden. Für diejenigen, die einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein haben, bedeutet es, dass sie für diese Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitsamt alle Kosten erstattet bekommen: Die Kosten der Teilnahme incl. Kosten der Unterkunft und der Verpflegung, sowie Kinderbetreuungskosten werden übernommen. Voraussetzung für den Bildungsgutschein außerdem ist eine Anstellung im Bildungsbereich. Hier kann die HerausBildung als Weiterbildung genutzt werden und so nicht ausreichende Qualifikationen der angestellten Person ausgleichen. Somit als Prävention der Kündigung. Bitte wende dich an das für dich zuständige Arbeitsamt (Sie benötigen für die Beantragung auf jeden Fall einen persönlichen Termin mit einem*r Sachbearbeiter*in) und informiere uns, dass du die Finanzierung der HerausBildung über einen Bildungsgutschein versuchen willst.Bei Fragen sprecht uns an: kontakt@LernenvonInnen-DieAkademie.de Die HerausBildung ist als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung zugelassen, gemäß: Sozialgesetzbuch (SGB)
SGB III § 81 Absatz 4
SGB III § 82 Absatz 3
SGB II § 16 Abs. 1
Zulassungszeitraum: 01.10.2022 bis 30.09.2025 Träger der Weiterbildungsmaßnahme: Schloss Tempelhof e.V. | Tempelhof 3 | 74594 Kreßberg
Zugelassener Träger nach dem Recht der Arbeitsförderung für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des dritten Kapitels SGB III.
Zulassungszeitraum: 25.06.2019 bis 07.04.2024 Zugelassen durch: SocialCert GmbH | Lindwurmstr. 41-43 | 80337 München